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Aktives und kreatives Miteinander

Tätigkeitsbericht des Beirats für das gemeinschaftliche Wohnen für den Zeitraum Juni 2021 bis 2023

Die ersten beiden Jahre waren durch eine Fülle von Umbrüchen geprägt. Sowohl die Tätigkeitsschwerpunkte wie auch die Umsetzung unserer angestrebten Ziele erfuhren durch die Corona-Pandemie eine Zweiteilung, die bis heute nachwirkt.

Im ersten Jahr unserer Tätigkeit waren die inhaltlichen Schwerpunkte unserer Arbeit die Informationsvermittlung rund um die getroffenen Ordnungsverfügungen des Landratsamts Cham und deren Umsetzung im Bereich gemeinschaftliches Wohnen sowie der Werkstatt und der vorübergehenden Schließung der Förderstätte.

Komplexe Herausforderungen

Die Komplexität der Herausforderungen hat gezeigt, dass Anpassungen an die jeweilige Situation notwendig waren. Die Prioritätensetzung wurde von uns immer wieder überdacht und angepasst, um ein aktives und kreatives Miteinander der rechtlichen Betreuenden und Angehörigen und der Einrichtungen zu unterstützen. Neben Präsenzsitzungen hat sich der Beirat entschlossen, Videokonferenzen fest in die Arbeit zu integrieren und die Möglichkeit der ausführlichen und schnellen Informationsvermittlung über die Website der Einrichtung zu nutzen. Das Ausscheiden von Hans-Georg Blöcher aus dem Beirat machte die Neuwahl der stellvertretenden Vorsitzenden notwendig. Frau Rosina Maier wurde einstimmig gewählt.

Vermittelnde Gespräche

Es fanden Gesprächsbegleitungen von Angehörigen und Betreuern in der Einrichtung statt. Die Umsetzung der Reform des Betreuungsrechts zum 1. Januar 2023 erforderte Gespräche und Vermittlungen seitens des Beirats. Gerade bei Menschen mit schwerer Behinderung ist die Beachtung des Willens und des mutmaßlichen Willens noch immer ein Novum, das eine beachtliche Herausforderung darstellt.

Die Beiratsmitglieder haben fortlaufend über ihre Gruppen berichtet und der Beirat hat erfolgreich zu Problemlösungen beigetragen. Eltern, Angehörige und Betreuende wurden vom Beirat durchgängig über wichtige Neuerungen über die Website der Einrichtung informiert (Foto).

Kollegial eingebunden

Die Zusammenarbeit mit der Einrichtung war stets von gegenseitigem Respekt geprägt und viele Probleme konnten direkt gelöst werden oder an der Lösung wird weiterhin gearbeitet. Den Mitgliedern des Beirats für gemeinschaftliches Wohnen ist bewusst, ebenso wie den meisten Eltern, Angehörigen und Betreuenden, dass es kein verbrieftes Recht zur Mitbestimmung, Organisations- und Ablaufverantwortung gibt. Dies obliegt ausschließlich der Einrichtungsleitung und den zuständigen Mitarbeitenden. Daher ist es besonders erfreulich, dass der Beirat für gemeinschaftliches Wohnen stets in die Weiterentwicklung der Einrichtung kollegial eingebunden wurde.

Josefa Schalk, Vorsitzende (Foto) - Rosina Maier, 2. Vorsitzende