Ambulante Dienste
Wir begleiten Menschen mit Beeinträchtigung, die
in ihrer eigenen Wohnung oder im familiären Umfeld
leben, entlasten die Angehörigen, bieten Beratung...
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Ambulante Dienste
Wir sehen es als unsere Aufgabe, für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen, eine differenzierte Angebotsstruktur vorzuhalten und so ein größtmögliches Wunsch- und Wahlrecht hinsichtlich Art, Inhalt und Umfang der notwendigen Assistenzleistungen zu ermöglichen.
Unsere vielfältigen ambulanten Dienste sind dabei ein wichtiger Baustein. Wir begleiten Menschen mit Behinderung, die in ihrer eigenen Wohnung oder im familiären Umfeld leben. Wir entlasten und unterstützen die Angehörigen, bieten Beratung, Gruppentreffen, Freizeit-, Bildungs- und Begegnungsmaßnahmen an und unterstützen bei Kindern und Jugendlichen mit Behinderung den Besuch einer Regelschule.
Offene Behindertenarbeit (OBA)
Wir geben Hilfestellung
Durch unsere Arbeit unterstützen wir Eltern, Angehörige und Freunde von Menschen mit Behinderung . Wir beraten, assistieren, begleiten, vermitteln, koordinieren, motivieren, ermutigen, integrieren, bilden, fördern, fordern und hören zu.
Für wen ist die Offene Behindertenarbeit (OBA) zuständig?
Menschen mit geistiger Behinderung, Körperbehinderung, Mehrfachbehinderung, Sinnesbehinderung, chronisch kranke Menschen und Angehörige
Was bietet die OBA an?
- Kostenfreie und trägerneutrale Beratung, telefonisch oder persönlich in der Beratungsstelle oder zu Hause
- Vermittlung von Hilfsangeboten
- Familienentlastender Dienst (FED)
- Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung (ISB)
- Freizeit-, Bildungs- und Begegnungsmaßnahmen:
- Tagesausflüge, Schwimmgruppen, Tanzgruppe, Kontaktgruppe uvm.
- Mehrtägige Urlaubsfahrten
- Ferienbetreuung
- Erwachsenenbildung
- Inklusive Angebote
- Offener Treff
- uvm.
- Informationsveranstaltungen
- Pflegeberatung nach § 37 Abs.3 SGB XI
- Zweimal jährlich Programm- und Informationsmagazin „OBAcht!“
Was kosten die Angebote der OBA?
- Beratung: kostenlos
- Familienentlastender Dienst: Abrechnung über Pflegekasse oder Selbstzahler
- Freizeit-, Bildungs- und Begegnungsmaßnahmen
Je nach Angebot sind die Kosten über die Pflegekasse abrechenbar, zum Teil aber auch kostenlos oder geringe Teilnahmegebühr. Sachkosten wie z.B. Eintritte oder Verpflegung müssen selbst getragen werden.
Schulbegleitung
Schulbegleitung an Regelschulen
Im Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist die gemeinsame Bildung von behinderten und nichtbehinderten Kindern eine zentrale Forderung. Im Artikel 24 der Konvention heißt es u. a.:
„Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden“.
Damit der Besuch einer Regelschule gelingen kann, ist eine kontinuierliche fachliche Begleitung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung erforderlich. Wir bieten an Regelschulen im Landkreis Cham Schulbegleitung für Kinder und Jugendliche aller Jahrgangsstufen an.
Personenkreis
- Kinder und Jugendliche mit einer geistigen/körperlichen/autistischen Behinderung oder Mehrfachbehinderung.
- Kinder und Jugendliche, bei denen eine Schulbegleitung wegen einer psychischen/autistischen bzw. drohenden psychischen/autistischen Behinderung erforderlich ist
Ziele und Inhalte
Die Zielsetzung einer Schulbegleitung besteht darin, behinderungsbedingte Einschränkungen bei der Vermittlung der Lerninhalte zu kompensieren und durch eine individuelle und bedarfsgerechte Unterstützung die Bewältigung des Schulalltages zu gewährleisten.
Unterstützung kann insbesondere geleistet werden:
- Im pflegerischen Bereich
- Bei der Mobilität
- Im emotionalen und sozialen Bereich
- Bei der Kommunikation
- Bei der Erfassung des Lernstoffs
- Bei der Erledigung lebenspraktischer Aufgaben
- Bei der Integration in die Klassen- und Schulgemeinschaft
- Bei der Strukturierung des Schulalltags und der Lernsituationen
Ambulant Begleitetes Wohnen (ABW)
Flexible Wohn- und Lebensformen im Ambulant Begleiteten Wohnen
Das Ambulant Begleitete Wohnen (ABW) bietet Assistenzleistungen in verschiedenen Bereichen des alltäglichen Lebens. Das Ziel: eine möglichst selbstständige Lebensführung. Die Häufigkeit der Unterstützungskontakte richtet sich ganz nach dem individuellen Bedarf des Einzelnen.
Unser Angebot des Ambulant Begleiteten Wohnens ist eine flexible Wohn- und Lebensform, die sich an Menschen mit geistiger, körperlicher und/oder psychischer Behinderungen richtet, die ihr Leben selbstständig in eigenen Wohnungen oder Wohngemeinschaften organisieren wollen.
Die Mitarbeitenden des ABW unterstützen die Klientinnen und Klienten dabei stundenweise durch gezielte Beratung und Begleitung. So wird eine individuelle Entwicklung unter Berücksichtigung der Ressourcen gewährleistet. Diese Unterstützungsleistungen können im Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung mit dem Leistungsträger abgerechnet werden. Die Termine vereinbaren unsere Klientinnen und Klienten individuell mit den für sie zuständigen Mitarbeitenden.
Die Entwicklung von Eigenständigkeit bei Alltagsherausforderungen und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft stehen stets im Mittelpunkt. Ebenso unterstützen wir je nach individuellem Bedarf bei schriftlichen und finanziellen Angelegenheiten sowie bei der Bewältigung persönlicher Schwierigkeiten (Beratung, Krisenintervention). Unser Ziel ist es, den Klientinnen und Klienten ein selbstbestimmtes Leben innerhalb der Gesellschaft zu ermöglichen. Ambulant Begleitetes Wohnen ist sowohl in kleinen Wohngemeinschaften, Einzel- oder Paarwohnen sowie in der Ursprungsfamilie oder in ihrem Umfeld möglich.
Wichtig ist uns auch die Zusammenarbeit mit Angehörigen und rechtlichen Betreuenden. Fachlich versierte Mitarbeitende unterstützen und begleiten die Klientinnen und Klienten.
Sehr gerne unterstützen wir bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung und bei der Kontaktpflege mit den jeweiligen Vermietern.
Weitere Informationen aus den jeweiligen Regionen (mit Klick downloaden Sie die PDF):
Familienentlastender Dienst (FED)
Entlastung und Betreuung
Der Familienentlastende Dienst (FED) richtet sich an Familien mit Angehörigen mit Behinderung. Er soll Angehörige entlasten, indem die Betreuung des Menschen mit Behinderung zeitweise übernommen wird. Zeitlicher Umfang und Inhalt orientierten sich an den Wünschen und Bedürfnissen der Familie. Nach Absprache können auch nichtbehinderte Geschwisterkinder mit beaufsichtigt werden.
Wer kann den Familienentlastenden Dienst in Anspruch nehmen?
Der FED kann von Familien mit Angehörigen mit Behinderung im Landkreis Cham in Anspruch genommen werden.
Wo und wann findet der FED statt?
Die stundenweise Entlastung kann tagsüber, am Abend und am Wochenende stattfinden, bei Ihnen zu Hause oder außer Haus.
Wer trägt die Kosten?
Liegt ein Pflegegrad vor, übernimmt die Pflegekasse die Kosten: Sie können die Leistung über die Verhinderungspflege oder über den Entlastungsbetrag abrechnen lassen. Liegt kein Pflegegrad vor, können Sie den FED als Selbstzahler in Anspruch nehmen.
Netzwerk Autismus
Gemeinsam mit anderen Einrichtungen und Verbänden waren die Barmherzigen Brüder von Anfang an aktiv an der Entstehung des „Netzwerkes Autismus Niederbayern/Oberpfalz“ beteiligt und sind heute einer der Träger der beiden Beratungs- und Koordinierungsstellen in Passau und Regensburg. Zusätzlich werden regionale Außensprechstunden angeboten, u.a. in den Räumlichkeiten unserer OBA in Cham. Das Netzwerk hält folgende Angebote bereit:
Hilfen für Betroffene und Angehörige
- zur Diagnose, Therapie und Förderung
- zu den Lebensbereichen Lernen, Arbeiten und Wohnen
- zur Freizeit und Familienentlastung
- zu sozialrechtlichen Fragen
- zur Selbsthilfe
- bei Krisen
- bei der Koordination bedarfsgerechter Hilfen
- zur Erziehung und Familienerleben
- Fort- und Weiterbildungen, Schulungen und Workshops für Betroffenen und Angehörige
Kompetenz für Einrichtungen und Fachleute
- zu Angeboten für Menschen mit Autismus Spektrum Störungen (ASS)
- zu gesetzlichen Rahmenbedingungen
- bei konzeptionellen Überlegungen
- bei Einzelfallbezogenen Fragen
- über Fort- und Weiterbildungen, Schulungen, Workshops
Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)
Beratungsstellen für ergänzende unabhängige Teilhabeberatung
Die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®) unterstützt und berät Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte Menschen, aber auch deren Angehörige unentgeltlich bundesweit zu Fragen der Rehabilitation und Teilhabe. Die Behindertenhilfe der Barmherzigen Brüder ist Mitglied im Trägerverein für ergänzende unabhängige Teilhabeberatung in den Bezirken Oberpfalz und Niederbayern e.V. Der Verein für ergänzende unabhängige Teilhabeberatung in den Bezirken Oberpfalz und Niederbayern e.V. hat an den unten aufgeführten Standorten ein Angebot.
Die EUTB bietet
- Angebote für Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen
- Hilfe bei allen Fragen rund um Behinderung
- Informationen über die Angebote und über die Rechte von Menschen mit Behinderung
- Hilfe für die Betroffenen, eigenverantwortlich und selbstbestimmt zu leben
- Kostenlos und barrierefrei
EUTB Büro Regensburg
Ludwigstrasse 6
93047 Regensburg
im Haus des Kunst- und Gewerbevereins Regensburg
EUTB Beratungsstelle Oberpfalz Süd-Landkreis Schwandorf
Bleistädter Straße 2
92421 Schwandorf
Im Haus von Dr. Loew-Soziale Dienstleistungen, Seiteneingang rechts
EUTB Beratungsstelle Oberpfalz Süd - Landkreis Cham
Rathausplatz 3
93497 Wilmering
Haus der Musik und Begegnung